Das West-Nil-Fieber:
Übertragung auf das Pferd:
Das Virus der West Nil-Erkrankung wird durch blutsaugende Insekten, den Stechmücken (Culex-Arten) auf das Pferd übertragen. Infizierte Pferde stellen keine Gefahr für andere dar, eine weitere Übertragung des Virus unter Pferden ist nicht möglich. Die Verbreitung der Erkrankung korreliert mit zunehmender Hitze im Sommer und Herbst durch die kontinentale Klimaerwärmung und eine weitere Verschleppung des Virus erfolgt über infizierte Zugvögel.
Besonders betroffen sind die Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Klinik:
Die Mehrheit betroffener Pferde zeigt keine Symptomatik, jedoch können bei einzelnen Tieren neurologische Störungen auftreten.
Die Infektionskrankheit manifestiert sich vor allem im zentralen Nervensystem. In Folge dessen, kommt es zu klinischen Symptomen durch eine Meningoenzephalomyelitis. Bei der Entzündung der Hirnhaut entwickeln die betroffenen Pferde Fieber, ein verändertes Verhalten in Form von Schreckhaftigkeit, Apathie und unkoordiniertem Gangbild, vor allem der Hinterhand. In schweren Fällen kommt es zu Manegebewegungen, Krampfanfällen und Festliegen.
Ein Teil der Infektionen kann auch tödlich verlaufen oder betroffene Tiere behalten lebenslang neurologische Störungen.
Eine symptomatische Therapie wird durch den Tierarzt durchgeführt.
Diagnostik:
Die Diagnosesicherung erfolgt ausschließlich über virologische und serologische Untersuchungen. Dies erfolgt über eine Blutprobe oder Liquorprobe durch den Tierarzt.
Bekämpfung:
Maßnahmen zur Expositionseindämmung sollten getroffen werden, wie die Anwendung von Repellents, Weidegang außerhalb von Schwärmzeiten der Mücken und das Eindecken von Pferden, während der Koppelzeit.
Nach der Impfempfehlung der Ständigen Impfkomission Veterinärmedizin empfehlen wir folgendermaßen zu impfen:
Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfungen, im Abstand von 4 Wochen, die Pferde sollten ein Mindestalter von 6 Monaten aufweisen. Vor Beginn der Mückensaison sollte eine Grundimmunsierung abgeschlossen sein. Geimpft werden sollte im jährlichen Abstand und bei infizierten Tieren erst im Folgejahr. Die Impfung schützt das Pferd vor schweren Verlaufsformen der Erkrankung.
Tierseuchenrecht:
Bei der West Nil-Erkrankung handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bei einem positiven Laborergebnis wird das zuständige Veterinäramt informiert. Bisher sind keine weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen vorgeschrieben.