Die Blauzungenkrankheit:
Übertragung auf Wiederkäuer:
Die Viruserkrankung wird über blutsaugende Stechmücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen und nicht von Tier zu Tier. Betroffen sind v.a. Rinder und Schafe. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer empfänglich.
Die Erkrankung tritt saisonal gehäuft in den warmen Monaten auf und erstreckt sich noch bis in den Oktober.
Der Verzehr von Fleisch und Milch betroffener Tiere ist für den Menschen nicht gefährlich.
Klinik:
Beim Rind treten Anzeichen auf, wie Milchrückgang, Apathie, Fressunlust und Fieber, seltener kommt es zu Entzündungen der Schleimhäute an Maul, Zitze und Gliedmaßen.
Schafe zeigen deutlich schwerwiegendere Verläufe. Diese bekommen Schwellungen an der Maulschleimhaut, der Zunge und den Gliedmaßen. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung am Maul.
Eine symptomatische Therapie wird durch den Tierarzt durchgeführt.
Diagnostik:
Das Virus wird über eine EDTA Blutprobe durch den Tierarzt nachgewiesen. Bei bis zu 5 Proben werden die Kosten der Untersuchung vom zuständigen Veterinäramt getragen.
Bekämpfung:
Maßnahmen zur Expositionseindämmung sollten getroffen werden, wie die Anwendung von Repellents.
Nach der Impfempfehlung der Ständigen Impfkomission Veterinärmedizin wird aufgrund der steigenden Fallzahlen empfohlen empfängliche Tiere gegen Blauzunge impfen zu lassen.
Eine Impfung schützt Wiederkäuer vor schweren Verlaufsformen der Erkrankung und reduziert das Ausmaß der klinischen Symptome.
Die Grundimmunisierung besteht bei Rindern aus zwei aufeinander folgenden Impfungen im Abstand von vier Wochen.
Bei Schafen gilt bislang eine einmalige Impfung als ausreichend.
Einen Zuschuss von 1 Euro pro Impfung wird vom Tierseuchenfond übernommen.
Zur Wiederholungsimpfung im Folgejahr ist bisher keine Empfehlung ausgesprochen.
Tierseuchenrecht:
Die Blauzungenerkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.